Heimvertrag / Allgemein

Allgemein

 

Die KVWL hat zur Weiterentwicklung der Versorgung von Pflegeheimbewohnern einen Kooperationsvertrag mit verschiedenen Praxisnetzen geschlossen, unter anderen mit dem Hausärzteverbund Münster (HVM). Teilnehmen können alle Hausärzte, die Mitglied im HVM sind. Diese schreiben dann Patienten in den Vertrag ein. Die Abrechnung erfolgt über das Netz.

 

NETZ-EVA

 

Christa Ermann besucht in regelmäßigen Abständen alle eingeschriebenen Patienten persönlich in den Heimen. Im Falle eines medizinischen Klärungsbedarfs der Patienten, nimmt sie unmittelbar Kontakt mit dem zuständigen Arzt auf.

 

ÄRZTLICHE VERSORGUNGSTEAMS

 

Für jedes Pflegeheim ist ein zwei- bis achtköpfiges Team für die medizinische Versorgung der Patienten zuständig. Ziel und Zweck ist, dass zukunftsgerichtet weniger Hausärzte pro Pflegeheim zuständig sind. Alle teilnehmenden Ärzte stimmen der anlassbezogenen Mitbehandlung Ihrer Patienten durch das zuständige Versorgerteam des jeweiligen Pflegeheims zu. Abstimmung gegenseitiger Vertretungsregelungen (Urlaubs-/Krankheitsfall) erfolgt innerhalb des Versorgerteams.